- 1. Probezeit
- (Rechtliches)
- Die Fahrerlaubnis wird beim erstmaligen Erwerb für einen Zeitraum von 2 Jahren auf Probe erteilt (§ 2 a StVG - seit 1. 11. 1986). Die 2jährige Dauer der Probezeit setzt voraus, dass innerhalb der 2-Jahresfrist ...
- Erstellt am 03. Juli 2017
- 2. Fahren mit 17
- (Uncategorised)
- ... Nach bestandener praktischer Prüfung wird die Prüfungsbescheinigung ausgehändigt (hier beginnt übrigens schon die Probezeit). Fahren bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres unter Auflagen ... Erhalt ...
- Erstellt am 03. Juli 2017