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0 Promille-Regelung seit 01.08.07

Straßenverkehrsrecht
Gepostet von R. Waschkau (reinhardt waschkau) am 03.12.2007, 08:04
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Seit dem 01.08.07 gilt der neue §24c des Straßenverkehrsgesetzes (StVG).

Das bedeutet ein absolutes Alkoholverbot für Fahranfänger unabhängig vom Alter sowie generell für Fahrer unter 21 Jahren.

Mögliche Folgen bei Verstößen:
-Bußgeld von 125,- bis 1000,- €
-bis 2 Punkte
-Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre
-Anordnung eines Aufbauseminars

Die Folgen bei Verstoß gegen die 0,5 Promille-Regelung bleiben unberührt und gelten zusätzlich!

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