News

seit 01.03.07

Straßenverkehrsrecht
Gepostet von R. Waschkau (reinhardt waschkau) am 03.12.2007, 22:08
News >> Straßenverkehrsrecht

Seit dem 1. März 2007 gilt die Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung. Diese "Feinstaubverordnung" oder "Plakettenverordnung" teilt Autos, LKWs und Busse je nach Partikelemission in vier verschiedene Schadstoffgruppen ein. Nicht betroffen sind Mopeds, Motorräder, Arbeitsmaschinen, Fahrzeuge von Schwerbehinderten oder Einsatzfahrzeuge. Für die schlechteste Schadstoffgruppe 1 gibt es keine Plakette. Die Plaketten für die Schadstoffgruppen 2, 3 und 4 sind rot, gelb und grün.

Die Fahrzeuge lassen sich anhand der Emissionsschlüsselnummer im Fahrzeugschein bzw. in der Zulassungsbescheinigung Teil I den einzelnen Schadstoffgruppen zuordnen. Zur Schadstoffgruppe 1 zählen beispielsweise nicht nur ältere Diesel-Fahrzeuge, sondern auch einige Benziner mit geregeltem Katalysator, die überhaupt keinen Feinstaub produzieren.

Ausgegeben werden die Plaketten von den Zulassungsbehörden und den zur Abgasuntersuchung zugelassenen Stellen (z.B. TÜV, DEKRA). Die Feinstaubplakette kostet ca. fünf bis zehn Euro und sollte innen an der Windschutzscheibe angebracht werden.

Die Plakette ist an das KFZ-Kennzeichen gebunden und muss nicht periodisch erneuert werden.

Eine generelle Pflicht für Plaketten gibt es nicht - nur wer eine Umweltzone (ausgeschilderte Zone) befahren will, benötigt eine Plakette. Das gilt auch für ausländische Fahrzeuge.

Wer ohne Plakette in einer Umweltzone erwischt wird, zahlt 40 Euro und bekommt einen Punkt - auch wenn das Fahrzeug die richtige Schadstoffgruppe hat.

zurück