Inhaltlich soll das Punktesystem künftig nicht nur mehr der Feststellung von Defiziten bei der Kraftfahrereignung dienen, sondern auch Angebote und Hilfestellung enthalten, solche Eignungsdefizite zu beheben und zwar durch Aufbauseminare für punkteauffällige Kraftfahrer (Nachschulung) sowie durch das Angebot einer freiwilligen verkehrspsychologischen Beratung. Auch der Gedanke der Freiwilligkeit soll gestärkt werden. Deshalb ist ein "Bonus-System" für freiwillige Schulungsmaßnahmen eingeführt worden. Im einzelnen sind im Punktesystem folgende Maßnahmen vorgesehen:
Wenn Sie nicht mehr als 8 Punkte haben, werden Ihnen als Belohnung für Ihre freiwillige Teilnahme 4 Punkte abgezogen. Haben Sie 9 bis 13 Punkte, werden nach dem freiwilligen Besuch eines Aufbauseminars nur noch 2 Punkte erlassen.
Wer 14 oder mehr Punkte hat, muss teilnehmen und erhält dann keinen Punkteabzug mehr.
Bei 14 bis 17 Punkten wird der Betroffene außerdem auf den drohenden Entzug der Fahrerlaubnis bei 18 Punkten und auf die Möglichkeit der Teilnahme an einer freiwilligen verkehrspsychologischen Beratung hingewiesen (§ 4 Abs. 3 Nr. 2 StVG). Reicht der Betroffene die Teilnahmebescheinigung innerhalb von 3 Monaten bei der Fahrerlaubnis-Behörde ein, werden ihm 2 Punkte von seinem Konto in Flensburg erlassen. Es lohnt sich also, schon rechtzeitig an einem Aufbauseminar teilzunehmen. Denn mit 18 oder mehr Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen! Haben Sie schon einmal an einem Aufbauseminar teilgenommen, ist nach 5 Jahren eine erneute Teilnahme mit Punkteabzug möglich.

Wichtige Gesetzes- bzw. Verordnungstexte:

  • StVG § 4: Punktsystem

  • StVG § 28: Führung und Inhalt des Verkehrszentralregisters

  • StVG § 28a: Eintragung beim Abweichen vom Bußgeldkatalog

  • StVG § 28b: Bewertung

  • StVG § 29: Tilgung der Eintragungen

  • FeV §40: Punktbewertung nach dem Punktsystem

  • FeV § 41: Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde

  • FeV § 45: Punkterabatt auf Grund freiwilliger Teilnahme an einem Aufbauseminar oder an einerverkehrspsychologischen Beratung

  • FeV Anlage: Punktbewertung nach dem Mehrfachtäter-Punktsystem